Ambulante Angebote
flexibel orientierte Hilfen
Angebote
flexibel und individuell
Dieses umfangreiche Angebot ermöglicht einen flexiblen und am individuellen Bedarf der:s Klientin:en orientierten Hilfeeinsatz. Somit kann in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den Klient:innen eine Hilfeform eingesetzt werden, die deren Bedürfnissen entspricht und in Umfang und Intensität variiert. Diese Variabilität ermöglicht es, auf die Dynamik familiärer Prozesse schnell zu reagieren und diese zu begleiten. Die Familien werden grundsätzlich an allen Planungs- sowie Überprüfungsprozessen im Rahmen der Hilfe beteiligt. Das multiprofessionelle Arbeiten im Team, welches durch unterschiedliche Zusatzausbildungen und Qualifikationen (z. B. in systemischer Beratung, Traumafachberatung, Marte Meo Beratung sowie Kinder- und Jugendlichentherapie) der pädagogischen Fachkräfte ermöglicht wird, ist für uns selbstverständlich. Darüber hinaus bilden sich die Mitarbeiter:innen fortlaufend zu aktuellen Fragen und Themen weiter, um den besonderen individuellen Bedürfnissen der Klienten:innen gerecht werden zu können.
Sozialpädagogische Familienhilfen
Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird seit August 2003 vom Horizont e. V. Nauen angeboten. Diese Hilfeform beinhaltet eine ambulante Leistung, die sich an Familien mit Kindern wendet und deren Verständnis auf dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe beruht. Die Familienhelfer/innen arbeiten mit der Familie zusammen und ihr Auftrag ist es, die Ressourcen und Möglichkeiten der Familien zu aktivieren. Perspektivisch sollen die Eltern ohne Unterstützung den Lebensalltag und die Versorgung bzw. die Erziehung ihrer Kinder bewältigen können. Dafür nutzen die Fachkräfte eine ganzheitliche Sicht sowie systemische Ideen und Methoden.
Familientrainingswohnen
Hierbei handelt es sich um eine intensive Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Das Familientrainingswohnen bietet eine besondere Chance zur Veränderung, wenn Familien bei der Erziehung und Förderung ihrer Kinder in eine Krise geraten sind, die sie allein nicht oder nicht mehr bewältigen können. So wird in einem geschützten Rahmen die Erziehung und Betreuung der Kinder sichergestellt und gleichzeitig geben wir den Eltern intensive Hilfe und Unterstützung, ohne die Familie zu trennen. Die Möglichkeiten und Ressourcen der Familie können wiederentdeckt und gemeinsam neue Verhaltensmuster entwickelt werden. Anschließend werden diese trainiert und gefestigt. Die Betreuung der Familie erfolgt in der Regel durch drei Mitarbeiter/innen.
sozialpädagogische ambulante Clearing
Das Hauptanliegen der Hilfe ist es, gemeinsam mit der Familie ihre Ressourcen, Kompetenzen (wieder) zu entdecken und Perspektiven, Selbsthilfestrategien und Lösungsmöglichkeiten zu bestimmten Problemlagen aufzuzeigen bzw. zu erarbeiten.
Dieser intensive lösungsorientierte Beratungsprozess kann für viele Familien ausreichend sein, um ihr Leben in Zukunft wieder weitestgehend ohne Unterstützung von außen führen zu können.
Sollte jedoch deutlich werden, dass hierfür längere Zeit und weitere Unterstützung benötigt werden, entwerfen wir gemeinsam mit den Familien ein umfassendes Bild ihres individuellen Hilfebedarfs, aufgrund dessen wir Empfehlungen für passende Anschlusshilfeformen und mögliche Lösungen geben können.
Abhängig von den individuellen Erfordernissen der Klient/innen, umfasst das sozialpädagogische ambulante Clearing einen Zeitraum von ca. sechs bis zwölf Wochen. Aufgrund der Komplexität und Intensität der zu behandelnden Themen führen wir ambulante Clearingprozesse hauptsächlich im Co-Team, d.h. es werden immer zwei Fachkräfte eingesetzt, durch.
Schulbegleitung von Kindern und Jugendlichen
Die Hilfe in Form von Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, bei denen beispielsweise eine fachärztlich diagnostizierte Störung innerhalb des autistischen Spektrums oder auch eine starke Auffälligkeit im emotional-sozialen Bereich vorliegt.
Ein wichtiges Ziel der Schulbegleitung ist eine angemessene Eingliederung des Kindes bzw. Jugendlichen ins Schulsystem und den Klassenverband – trotz vorhandener Verhaltensauffälligkeiten oder Behinderungen. Ein weiteres Ziel der Hilfe ist die Zusammenarbeit mit den beteiligten Lehrkräften. Im Vordergrund steht hierbei die Weitergabe von Informationen über das Störungsbild sowie daraus resultierende Besonderheiten des jeweiligen Kindes. Gleichzeitig sollen die Lehrkräfte durch den Kontakt mit der Schulbegleitung für die individuellen Bedürfnisse des Kindes sensibilisiert werden.
Die anderen Schüler in der Klasse auf die besonderen Verhaltensweisen des betreuten Kindes bzw. Jugendlichen aufmerksam zu machen und ihnen zu helfen, damit umzugehen, ist ebenso ein Ziel der Hilfe. Parallel nimmt die Schulbegleitung bei Bedarf oder in Konflikten zwischen dem Kind und seinen Mitschülern die Rolle des Vermittlers ein.
Ein weiteres grundsätzliches Anliegen der Hilfe ist die schrittweise Befähigung des Kindes bzw. Jugendlichen, perspektivisch den Schulalltag allein zu bewältigen. Alle Mitarbeiter/innen, die in der Schulbegleitung mit den Kindern und Jugendlichen tätig sind, verfügen über Grundkenntnisse des Störungsbildes mit den möglichen Erscheinungsformen und Ausprägungen. Diese speziellen Kenntnisse sind die Voraussetzung für einen erfolgreichen Hilfeverlauf.
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Bei dieser Hilfe handelt es sich vorrangig um ein Angebot für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren, die eine intensive und besondere Unterstützung benötigen, um ein selbstverantwortliches Leben führen zu können sowie Hilfe bei der sozialen Integration benötigen.
Durch die Hilfeform sollen die Jugendlichen bei der Entwicklung lebenspraktischer und sozialer Kompetenzen unterstützt werden. Weiterhin sollen sie die Möglichkeit erhalten, eine eigene konstruktive Lebensperspektive zu entwickeln. Langfristiges Ziel der Hilfe ist die Befähigung der Jugendlichen, die Verantwortung für die eigene Lebensführung selbstständig und selbstbestimmt zu übernehmen.
Da bei der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuung der jeweilige Jugendliche im Mittelpunkt steht, orientiert sich die Hilfe an seinen individuellen Bedürfnissen. Ebenso beteiligen wir den/die Jugendliche/n an allen Planungs- und Überprüfungsprozessen im Rahmen der Hilfe.
Erziehungsbeistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche, die aufgrund individueller, schulischer und/oder ausbildungsbezogener und familiärer Schwierigkeiten sozialpädagogische Unterstützung brauchen. Die Erziehungsbeistandschaft bezieht sich primär auf das Kind oder den Jugendlichen, schließt zusätzlich das soziale Umfeld und damit besonders die Eltern– und Familienarbeit mit ein. Vorrangiges Ziel ist, die Kinder und Jugendlichen in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung zu unterstützen. Das bedeutet, die Beziehungsfähigkeit und die Alltagskompetenzen zu fördern und somit den Verselbstständigungsprozess zu begleiten.
Die Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Der HORIZONT e.V. bietet die Möglichkeit der Betreuung junger Menschen, die auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres für sich einen individuellen Bedarf an Beratung und Begleitung in Form einer erzieherischen Hilfe sehen.
Hierbei müssen die jungen Volljährigen selbst beim Jugendamt den entsprechenden Antrag auf Hilfe stellen. Gleiches gilt auch für die Nachbetreuung junger Volljähriger, die in einer stationären Wohnform gelebt haben und im Zuge der Verselbständigung weiterhin einen verlässlichen Ansprechpartner wünschen.
Therapien
Beim HORIZONT e.V. besteht folgendes Angebot ambulanter Therapien:
Familientherapie
Die Familientherapie ist ein therapeutisches Verfahren, bei dem nicht nur der einzelne Mensch im Mittelpunkt steht, sondern das System Familie bzw. Bezugspersonen, mit denen er zusammenlebt oder die für ihn wichtig sind. Daher arbeitet die/der Therapeut/in auch vorwiegend mit der gesamten Familie. Alle die zur Lösung des „Problems“ beitragen wollen, können an der Therapie teilnehmen – und wenn es nur eine Zeit lang ist.
Der Blick einer/s Familientherapeutin/en richtet sich also nicht auf die Auffälligkeiten des Einzelnen, sondern auf bestehende Muster, Zusammenhänge und Dynamiken innerhalb der Familie, denn die Handlungen der einzelnen Mitglieder beeinflussen sich wechselseitig. Meist sind es die Kinder, die Symptomträger sind, d.h. die Verhaltensstörungen oder andere Auffälligkeiten zeigen. Systemische Familientherapie versteht das als Hinweis auf Störungen im System Familie, die das gesamte System beschäftigen und z.T. generationsübergreifend sind. Auf diese Weise tragen die Kinder zum Erhalt der Familie bei, obwohl sie selbst unter ihren Auffälligkeiten leiden. Das Hauptaugenmerk der Systemischen Therapie richtet sich daher auf das, was sich zwischen den einzelnen Systemmitgliedern kommunikativ abspielt und auf die Interaktionen untereinander. Des Weiteren geht es um Ressourcen und Lösungen, die die einzelnen Familienmitglieder bereits, wenn auch unbewusst, in sich tragen.
Die Räumlichkeiten des Trägers in Nauen, Velten, Hennigsdorf und Rathenow sind für die Familientherapie geeignet. Die erforderlichen vielfältigen Materialien sind vorhanden und können von der/m Therapeutin/en bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Orientiert an den Bedürfnissen der Familie ist gleichfalls eine aufsuchende Familientherapie denkbar. Zum Beispiel dann, wenn die Familie auf dem Land wohnt und kaum Mobilität gegeben ist. Oder auch, wenn die Angst vor einer Therapie oder Erkrankungen ein Kommen in die Beratungsräume nicht möglich macht. Die aufsuchende Familientherapie ist ebenfalls für die Zwangskontexte denkbar, wenn mangelnde Motivation ein Aufsuchen der Therapieräume erschwert.
Kinder- Jugendlichentherapie
Grundlage der systemischen Therapie mit Kindern und Jugendlichen ist das Modell der Familientherapie. Da Kinder und Jugendliche jedoch andere Zugangsmodalitäten benötigen als Erwachsene, ist eine Erweiterung der Kommunikationsformen und des Methodenspektrums notwendig. Neben sprachlichen Austauschprozessen, die in der Therapie mit Erwachsenen überwiegen, werden in der Kinder- und Jugendlichentherapie vor allem Ausdrucks- und Kommunikationsformen genutzt, die Kinder und Jugendliche auch im Alltag bevorzugen. Dies sind Spiel, Aktion, Musik, Singen und insbesondere Malen und künstlerisches Gestalten.
Kinder sind aus systemischer Sicht nicht losgelöst von ihren sozialen Kontexten zu behandeln. In der Kinder- und Jugendlichentherapie kann zwar sehr individuell mit dem einzelnen Kind oder Jugendlichen gearbeitet werden, dies geschieht jedoch immer unter Einbeziehung seiner Lebenswelt und seiner Bezugspersonen. Dazu gehören in erster Linie die Eltern, aber auch Geschwister, weitere Familienmitglieder, Bezugsbetreuer/in (bei stationär untergebrachten Kindern), Freunde und alle, die zur Lösung des „Problems“ beitragen können und wollen. Es geht in erster Linie um das Sichtbarmachen und Stärken der vorhandenen Ressourcen und die Annahme, dass diese sich für die Lösung des präsentierten Problems nutzen lassen.
Die Therapieräume in Nauen, Velten, Hennigsdorf und Rathenow sind ebenfalls für die Kinder- und Jugendlichentherapie geeignet. Die erforderlichen vielfältigen Materialien sind vorhanden und können von der/dem Therapeutin/en bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Um den Zugang zum Kind bzw. Jugendlichen und seiner Lebenswelt zu erleichtern, kann Therapie auch außerhalb dieser Räume stattfinden.
Marte Meo
Die Marte Meo Methode, entwickelt von Maria Aarts, wird durch den HORIZONT e.V. in den Landkreisen Havelland und Oberhavel angeboten und ist eine besondere, da videogestützte, Form von Beratung und Therapie für unterschiedliche Zielgruppen. Marte Meo beruht auf der grundlegenden Annahme, dass Eltern intuitiv das Bedürfnis und zumindest ansatzweise die Fähigkeiten haben, ihre Kinder zu unterstützen und zu fördern. Im Zentrum steht das Einüben einer gelingenden Kommunikation.
Das Angebot richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Die Eltern sind meist bei der Erziehung und Förderung ihres/ihrer Kindes/r in Schwierigkeiten geraten, die sie allein, mit den ihnen sonst zur Verfügung stehenden Mitteln, nicht bewältigen können.
Das Ziel der Hilfe besteht darin, einen Zuwachs an erzieherischer Kompetenz und Beziehungsfähigkeit zu etablieren. Dabei geht es um das Erlernen von Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse und um die altersangemessene Förderung des Kindes. Gleichzeitig sollen die Eltern damit in ihrem Erziehungsverhalten selbstwirksam und von externer Hilfe unabhängig gemacht werden.
Die Therapeutin wird gelungene Kommunikationsmuster positiv verstärken und dies führt dazu, dass diese häufiger stattfinden und sicher in den Familienalltag integriert werden. Marte Meo kann ebenfalls die Rückführung eines oder mehrerer Kindes/er in ihre Familie begleiten und zu einem positiven Gelingen beitragen.Ferner kann diese Methode in Wohngruppen, Kindertagesstätten oder Schulen eingesetzt werden, wenn es Schwierigkeiten zwischen den Kindern oder auch im Umgang zwischen einem Erwachsenen und einem einzelnen Kind gibt.
Es gilt stets auf die fünf folgenden Hauptkomponenten zu achten: Initiativen des Kindes wahrnehmen, bestätigen und benennen, take turns (sich in der Kommunikation abwechseln) und Leiten und Lenken.
Begleitete Umgänge
Hierbei handelt es sich um eine Hilfeform, in der Kontakte zwischen einem oder mehreren Kindern und deren Bezugspersonen durch eine Fachkraft in unterschiedlicher Intensität begleitet werden. Ein Begleiteter Umgang kann unterschiedliche Ziele haben, unter anderem die Abwendung von Entfremdung, wenn es in Familien in Folge von Trennung oder Scheidung über einen längeren Zeitraum zu Kontaktunterbrechungen zwischen Kind und Eltern oder Großeltern kam. Darüber hinaus kann begleiteter Umgang sinnvoll oder notwendig sein, wenn es Probleme bei der Durchführung der Umgangskontakte gibt oder wenn das Wohl des Kindes während der Umgänge gefährdet sein könnte.
Neben der Initiierung durch das Jugendamt kann nach intensiver Beratung und auf Antrag der sorge- bzw. umgangsberechtigten Personen begleiteter Umgang auch als Ergebnis im familiengerichtlichen Verfahren angeordnet werden, denn aus den gesetzlichen Regelungen resultiert das Recht, aber auch die Pflicht eines jeden Elternteils zum Umgang mit seinem Kind.
Angebote für straffällig gewordene Menschen
Beratungsstellen für Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS)
In den Beratungsstellen Rathenow und Nauen erhalten Jugendliche und Heranwachsende, die eine richterliche Weisung oder Auflage bzw. ein Angebot vom Staatsanwalt erhalten haben, Hilfe und Unterstützung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
Bei den Angeboten der Beratungsstellen handelt es sich um
- Übernahme von Betreuungsweisungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 JGG
- Hilfe bei der Vermittlung von gemeinnützigen Arbeiten nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 und § 15 Abs. 1 Nr. 3 JGG
- Durchführung von sozialer Gruppenarbeit (soziale Trainingskurse nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG und des Verkehrsunterrichtskurses nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 JGG)
- Haftbetreuung für Jugendliche und Heranwachsende in der JVA bzw. Hilfen bei der Vorbereitung der Eingliederung nach der Haftentlassung
- Diversion (Angebot der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung nach Erfüllung einer Auflage)
Die Zuweisung erfolgt über die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Havelland bzw. die Amtsgerichte Nauen und Rathenow.
Täter-Opfer-Ausgleich
Im Zuständigkeitsbereich der Landgerichtsbezirke Potsdam und Neuruppin erhalten Opfer und Täter einer Jugendstraftat das Angebot, mit der Unterstützung eines Vermittlers die Folgen einer Straftat in einem gemeinsamen Gespräch aufzuarbeiten und den Konflikt als Ursache der Tat selbstständig und eigenverantwortlich zu regeln.
Angesprochen in dieser Maßnahme werden als Opfer Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene und als Täter Jugendliche und Heranwachsende. Besondere Beachtung findet dabei die Freiwilligkeit und Selbstbestimmung der Betroffenen.
Insbesondere geht es um
- die (Wieder-) Herstellung des durch die Tat gestörten sozialen Friedens und Rechtsfriedens
- die Wiedergutmachung in Form von Schadensersatz
- die persönliche und/oder schriftliche Entschuldigung oder
- die Zahlung von Schmerzensgeld sowie freiwillige gemeinnützige Arbeitsleistungen
Die Zuweisung erfolgt über die Staatsanwaltschaften, Jugendgerichtshilfen oder die Jugendlichen und Heranwachsenden kommen als Selbstmelder.
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS)
Ansprechpartnerin Rathenow:
Marcella Rubach
Tel. 03385/ 503 652
ab.rathenow@horizont-nauen.de
Ansprechpartnerin Nauen:
Kathrin Grützner
Tel. 03321/ 48 209
ab.nauen@horizont-nauen.de
Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern
Seit 2015 beschäftigt sich der HORIZONT e.V. auch mit der Begleitung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern und versucht diese in einem angemessenen Rahmen in die bestehenden Strukturen zu integrieren. So wurden und werden beispielsweise eine Reihe von Jugendlichen in den Wohnhäusern und Wohngruppen, sowie im Betreuten (Einzel-)Wohnen in den Landkreisen Havelland und Oberhavel betreut. Als besondere Herausforderungen erweisen sich in diesem Bereich die Sprachbarriere, die oft laufenden gerichtlichen Verfahren, sowie die Arbeit mit einem Dolmetscher.
- Ansprechpartner: Auf Grund der Integration der jungen Menschen in unsere bestehenden Gruppen stehen die jeweiligen Ansprechpartner der Einrichtungen als Kontaktpersonen zur Verfügung.